Die Ergotherapie beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage. Sie ist ein Heilmittel, das ärztlich verordnet werden muss. Kandidaten für eine ergotherapeutische Behandlung sind Menschen jeden Alters mit motorisch-funktionellen, sensomotorisch-perzeptiven neuropsychologischen und/oder psychosozialen Störungen. Details zu den verschiedenen Einsatzgebieten finden Sie auf den Unterseiten zu Pädiatrie, Neurologie, Geriatrie, Orthopädie und Psychiatrie.
Ergotherapie hilft Menschen, ihre Handlungsfähigkeit im Alltag zu erreichen oder wieder zu erlangen, die aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Behinderung verlorengegangen oder nicht vorhanden ist. Im Alltagsleben bedeutet Handlungsfähigkeit, dass der Betroffene die Aufgaben für sich zufriedenstellend erfüllen kann, die er sich stellt und die ihm durch sein Leben und die Gesellschaft gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass körperliche, geistige und psychische Funktionen weitgehend intakt sind und der Mensch sinnvoll mit seiner Umwelt interagieren kann.
In der Ergotherapie geht es nicht um eine mechanische Wiederherstellung körperlicher, geistiger oder psychischer Funktionen. Ziel ist stattdessen eine größtmögliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit in Alltag und Beruf: Der Patient soll die verschiedenen Rollen und die damit verbundenen Aufgaben in seinem Leben wieder so gut wie möglich bewältigen. Deshalb stehen nicht einzelne Krankheitssymptome im Vordergrund, sondern die Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Spielen und Bewegen dienen bei der Behandlung von Kindern als Medium für Erfahrungen zu Gleichgewicht, räumlicher Wahrnehmung und Körperwahrnehmung.
Den Ergotherapeuten interessiert, was ein Betroffener aufgrund seiner Erkrankung oder Verletzung nicht mehr tun kann, und wie er ihm helfen kann. Die Ergotherapie basiert auf dem Konzept, dass Kranke und Behinderte über alltags- bzw. handlungsorientierte Aktivitäten und Prozesse ihre Kompetenzen entwickeln, erhalten, wiedererlangen oder erweitern können, die sie für ein sinngebendes Leben benötigen. Ausschlaggebend ist dabei der Bezug zur Umwelt. Die Anpassung an die Umwelt ist für den Ergotherapeuten in doppelter Hinsicht bedeutsam: Einerseits geht es darum, dass sich der Patient an gegebene Umweltstrukturen anpassen muss, andererseits darum, Umweltstrukturen anzupassen, um das Leben des Betroffenen zu erleichtern.
Am Anfang der Behandlung steht eine differenzierte ergotherapeutische Befunderhebung. Anschließend erarbeitet der Ergotherapeut gemeinsam mit dem Patienten und/oder dessen Angehörigen die individuellen Behandlungsziele. Daraufhin erstellt er einen Behandlungsplan und wählt die entsprechenden Behandlungsmethoden und Medien aus. Der Ergotherapeut strukturiert den Behandlungsprozess eigenverantwortlich. Er gibt gezielte Anleitungen für den häuslichen und beruflichen Alltag und unterstützt die Schritte zur Selbständigkeit.
Während des therapeutischen Prozesses unterliegen Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständiger Anpassung. Bestimmende Faktoren sind dabei das Können des Patienten und seine sich verändernde Situation. Zur Behandlung gehört auch die Versorgung des Patienten mit Hilfsmitteln und Schienen. Der Ergotherapeut wählt diese aus oder stellt sie selbst her und übt mit dem Patienten den korrekten Umgang damit.
Eine ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung, also nur auf Rezept. Die Verordnung enthält die Diagnose, die ergotherapeutische Maßnahme, die dazu durchgeführt werden soll, und das zu erreichende Ziel. Außerdem legt sie Umfang und Frequenz der Behandlung fest. Der verordnende Arzt kann diese Angaben in seinem Rezept nicht völlig frei bestimmen. Er muss sich an die Vorgaben der x Heilmittelverordnung halten. Auf Basis dieser ärztlichen Verordnung führt der Ergotherapeut seinerseits seine Befunderhebung durch.
Da der Patient in seinem gewohnten Umfeld lebt, besteht ein hoher Alltagsbezug. Zusammen mit der intensiven Angehörigenarbeit setzt dies Schwerpunkte in der ambulanten Therapie. Auf diese Weise lassen sich Aufenthalte in Krankenhäusern und Heimen vermeiden oder hinauszögern. Im umgekehrten Fall festigt eine Ergotherapie im Anschluss an einen stationären Aufenthalt die Therapieziele.
Je nach diagnostizerter Funktionsstörung werden im Rahmen einer Einzel- oder Gruppenbehandlung folgende Maßnahmen mit entsprechender Behandlungsdauer durchgeführt:
Als ergänzende Maßnahmen können erfolgen:
In der ergotherapeutischen Praxis werden Patienten aller Altersstufen vom Säugling bis zum alten Menschen bei folgenden Krankheitsbildern behandelt:
Bei der Behandlung stehen abhängig vom zugrundeliegenden Krankheitsbild die Entwicklung, Verbesserung, Wiederherstellung oder der Erhalt folgender Funktionen und Fähigkeiten im Vordergrund:
© Jens Hempel 2004-2009 - Webdesign: Redaktionsbüro Herbaty - XHTML + CSS validiert
Sie sehen diese Seite derzeit weitgehend ohne Layout-Elemente. Sollten Sie CSS nicht absichtlich deaktiviert haben, setzen sie vermutlich einen alten Browser wie Netscape 4.x o.ä. ein, der mit Style Sheets nicht korrekt umgehen kann. Die Seite sollte so aussehen.
Diese Seite folgt den Standards des World Wide Web Consortium (W3C). Außerdem setzt sie die Vorgaben der BITV für barrierefreies Webdesign um.